Ein paar Gedanken zur guten Bewaffnung, Teil II

Das entwaffnende Lächeln der Menschenrechte

Nachdem ich im Ersten Teil die Bedeutung des Waffenrechts in den USA, sowie die Entwaffnung der Deutschen kurz angerissen habe, gehe ich jetzt der Frage nach, ob es zwischen Entwaffnung und der Menschenrechtsideologie einen Zusammenhang gibt.

Dabei ist zunächst festzustellen, dass, obwohl die amerikanische Bill of Rights die wesentliche Grundlage für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die UNO war, das Recht, Waffen zu besitzen und zu führen, dort nicht aufgenommen wurde.

In der Präambel wird diese Menschenrechtserklärung u.a. damit begründet, :

da[ss] es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen

Damit wird zwar indirekt der Aufstand als letztes Mittel gegen Tyrannei aufgeführt. Allerdings wird in der Menschenrechtserklärung dann mit keinem Wort dieses „letzte” Mittel präzisiert.

Nun fordert z.B. ein Christopher J. Schmidt auf den Seiten von Dave Kopel  die Aufnahme des Rechts, Waffen zu tragen  in den internationalen Katalog der Menschenrechte.

Diese Forderung ist tatsächlich nicht nur konsequent, sondern eigentlich unausweichlich für jeden Verfechter des zweiten Zusatzes der amerikanischen Verfassung als „individuelles Recht eines freien Menschen”, der zugleich der Menschenrechtsideologie anhängt, wie etwa Barack Obama und Mc.Cain. 

Aber ich gehe mal stark davon aus, dass keiner der beiden Kandidaten als Präsident eine solche Initiative in die UNO einbringen wird und nicht nur, weil sie wenig Aussicht hätte, von den „weniger freien” Staaten der „internationalen Gemeinschaft” angenommen zu werden, wie beide eine solche Enthaltung möglicherweise rhetorisch begründen würden. Vielmehr ist meine These, dass die Menschenrechtsideologie einen zentralen Angriff auf die Völker darstellt und den wichtigsten Baustein bei der fortschreitenden Eliminierung matriarchalischer, d.h. traditioneller Freiheiten zugunsten patriarchalischer Weltherrschaft. Dies will ich im folgenden begründen. Dabei ist zum Verständnis meiner Ausführungen die vorbereitende Lektüre meines Textes Im Namen des Vaters. — Rasse und Souveränität im Geiste aufgeklärter Vaterschaft unerlässlich.

Bereits in diesem Text gehe ich auf den vermeintlichen Zusammenhang von Schutz und Gehorsam ein, wie ihn Staatstheoretiker immer wieder behaupten und der auch implizit in der oben genannten Präambel zitiert wird: Die Herrschaft des Rechts und damit verbunden Staatssouveränität wird quasi legitimiert aus der Einhaltung der Menschenrechte. In einem Staat, der die Menschenrechtserklärung ratifiziert hat, sind die Menschen also zugleich dem Souverän und der Herrschaft des Rechts unterworfen. Der Souverän schützt sie (indem er sich an die Menschenrechte hält) und deshalb müssen die Menschen dem Souverän, d.h. der Herrschaft des Rechts auch gehorchen.  Tatsächlich ist aber der Zusammenhang genau verdreht:

Der Krieger schützt ja gerade, indem er gehorcht. Er gehorcht, sein Leben aufs Spiel setzend, also gerade im Verzicht auf den angeblich menschennatürlichsten egoistischen Selbsterhaltungsanspruch und schützt so gerade diejenigen, die für diesen großen Gehorsam zu schwach sind!

Kurz: Schutz verwirklicht sich im Gehorsam und nicht ist Gehorsam der Preis für Schutz. Sonst wäre ja etwa der amerikanische Präsident seinen Leibwachen Gehorsam schuldig und sie wären es letztlich, die über den Ausnahmezustand beschließen könnten, der nach Schmitt die entscheidende Antwort auf die Frage liefert, wer Souverän ist. 

Immer wo ein Zusammenhang zwischen Schutz und Gehorsam konstruiert wird, ist es in Wirklichkeit der Zusammenhang von Drohung und Gehorsam, d.h. im Patriarchat, erstlich und letztlich die Drohung des einen Vatergottes (oder damit identisch des „Nichts”). Dabei ist der Gründungsakt eben nicht die Geburt, sondern die Zeit „von Geburt an”. Es sind die patrriachalischen „Menschenrechte”, die den Anspruch erheben, den Menschen von diesem Moment an in die patriarchalische „Freiheit” des wesentlich nackten Lebens zu werfen, abgetrennt von den chtonischen Muttermächten. Agamben spricht im Zusammenhang mit den Menschenrechten von einer „gewissen Animalisierung”.

Dem folgend behaupte ich weiter, dass sich diese „Rechte” in nichts wesentlich von einer Empfehlung zur artgerechten Hühnerhaltung unterscheiden, dass ihr heimlicher Slogan zum Thema lautet:

Affen schaffen – ohne Waffen

 Der Gründungsakt der Menschenrechte ist wie in allen patriarchalischen Systemen der so genannte Naturzustand, in dem die Einzelnen allen anderen Einzelnen (egoistisch / feindlich)  gegenüberstehen. Dies ist genau gemeint mit dem ersten Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten.

Genau dies ist der Archetyp der patriarchalischen Verführung: Ich entreiße Dich der dunklen Mutter und siehe, du bist nun frei! Der Mythos des freien Willens wird in dieser Einführung zu den Menschenrechten gleich doppelt bedient: Zum Einen wird eine „Verfügung” genannt, die mir sogleich wieder genommen wird, indem sie als „unveräußerlich” meiner Verfügung entzogen wird. Zum anderen baut das ganze Konzept des Menschenrechtsideologie auf den Schutz des freien Willens.

Allein: es ist in der Philosophie (z.B. von Schopenhauer) und auch wissenschaftlich vielfach bewiesen, dass der „freie” Wille, als die Wahrheit der Stimme des Herzens, als erster und letzter Ausdruck meines ganz eigenen individuellen unabhängigen „Ich”   ein Trugbild ist. Hinter der patriarchalischen Verlockung des „Siehe, ich habe dich von der Mutter befreit, die Erde ist dir untertan” steckt immer das Bedürfnis (so wie, nebenbei gesagt, hinter jeder Bedürfnisorientierung das Projekt der Versklavung lauert). Und das größte Bedürfnis des nackten Lebens ist es, zu überleben, dieses nackte Leben zu retten. 

Daher rührt der Zusammenhang von Schutz und Gehorsam. Hinter der freundlichen Fratze der Menschenrechtsideologie lauert das Gebot der Selbstverwirklichung, die Pflicht, der Stimme des Herzens, des freien Willens und das meint: des Hungers, der Angst, des Allzumenschlichen,  zu folgen, verkauft allerdings als die Freiheit Du selbst zu sein. Damit verbunden ist die dreifache Entwaffnung.

Dreifach – denn Bewaffnung ist wesentlich drei-gliedrig, besteht aus dem Wappen, dem Schild und dem Angriffszeug. Laut Duden gibt es die Unterscheidung zwischen Wappen als Zeichen auf der Waffe und der Waffe selbst überhaupt erst seit dem 16. Jh. 

Was bedeutet mir heute ein Wappen? Es ist das Geschick, das mich einst durch dieses Wappen als Frei auszeichnete. Wenn ich kämpfte, dann nicht, weil es mir „ein Bedürfnis” war, weil Mitleid, Wut oder Hunger mich dazu antrieben. Es war meine Geburt, die mich mit all dem verband, mit dem auch meine Mutter verbunden war. Dies verteidigte ich mit dem Schild, dies zeigte ich mit dem Wappen und meine Feinde waren nicht solche, die sich zwischen mir und meinen tierischen Lüsten stellten, sondern es waren die Feinde meines Geschickes, meiner Herkunft, meiner Geburt. Genau von dieser Bindung also trennt uns die Menschenrechtsideologie. Deshalb ist es auch richtig, die Menschenrechte als völkervernichtend zu enttarnen, selbst wenn dies von der NPD propagiert wird. Die Menschenrechte liefern uns all das wissenschaftlich erprobte, zum je besten Gedeihen und längsten Leben des Einzelnen. Allein: der Schlüssel, diesem Stall, in dem ich mich artgerecht bestmöglich entwickeln kann, soll und muss, zu entkommen, der Schlüssel zum Geschick, wurde weggeworfen.

Wozu also Waffen? Eine Bewaffnung der Menschen, besonders in der von mir gerade vorgestellten Dreifachheit, ist oder wäre potenziell, je nach “Befreiungsgrad” des betroffenen Volkes, der Ausweg  aus oder Schutz vor dem Stall der artgerechten Haltung, wie sie die Menschenrechtsideologie, also das Patriarchat einfordert. Hinter der lächelnden Miene der Menschenrechte verbirgt sich das alte Versprechen des Patriarchat. — „Siehe, ich habe dich von den Ägyptern befreit” ist nur die Modifizierung des Ursatzes: Siehe, ich habe dich von der Mutter befreit. 

Ein Menschenrecht auf Bewaffnung wird es unter der UNO erst dann geben, wenn es keine Waffe im von mir vorgestellten dreifachen Sinn mehr gibt. Allerdings wäre dies zugleich das Ende aller Völker.

Nun habe ich also theoretisch behauptet, warum die Menschenrechtsideologie keinen Platz für ein „Menschenrecht auf Bewaffnung” bieten kann. Aber ich stehe noch jeden Beweis aus, dass die UNO tatsächlich dieses in  der bill of rights als für freie Menschen unverzichtbare Grundrecht nicht aufnehmen würde oder gar aktiv bekämpfen könne. Genau letzteres will ich nun kurz belegen:

 

Verknoteter Revolver vor UN-Gebäude, knotted Colt

Verknoteter Revolver vor UN-Gebäude: „Affen schaffen ohne Waffen?”

 

Dazu zitiere ich nur einen Satz aus einer Presseerklärung, die der damalige UN-Generalsekretär Annan, als Verteidigung gegen Angriffe, vor allem seitens der NRA, am 26. Juni 2006 abgegeben hat, wonach die UNO (mit einer noch laufenden Konferenz zur Eindämmung von illegalem Klein-Waffenbesitz) eine Totalentwaffnung der Zivilbevölkerung aller Länder plane. Er lautet:

Our energy, our emphasis, and our anger is directed against illegal weapons, not legal ones.

Dann ist ja alles gut? – Mag vielleicht die NRA so verbuchen, erklärt die UNO ja hier schließlich indirekt, dass sie den Amerikanern ihre Waffen nicht nehmen will. Aber für mich bietet der Satz genau den Beleg für meine vorsichtige Behauptung, dass die UNO weit davon entfernt ist, zivile Bewaffnung als Menschenrecht zu formulieren und für meine weitergehende Behauptung, dass die UNO eine Entwaffnung der Zivilbevölkerung sogar vorantreibt. Denn der Plan ist ja ausdrücklich, den Staaten eine Plattform für gemeinsame Aktionen gegen illegale Bewaffnung der Zivilbevölkerung in der ganzen Welt zu bieten. Da aber nunmal in den meisten Staaten, je totalitärer, umso umfassender und umso heftiger strafbewehrt, Waffen für die Zivilbevölkerung unter Strafe steht, hat Annan mit seiner Verteidigung den Vorwurf nur bestätigt und bekräftigt:

Die UNO plant die Totalentwaffnung der Bevölkerung in den meisten Ländern der Erde… – da sie dort als illegal angesehen wird.

Man muss sich eine solche Aktionskonferenz mal für ein anderes Thema vorstellen, etwa Beschneidung. Da würde die UNO eine Konferenz ins Leben rufen, die „gegen die illegale Beratung und teilweise Entführung von Mädchen aus ihren Familien in Ländern, in denen Beschneidung legal ist” aktiv werden will. Unmöglich! Die UNO hat überhaupt kein Problem damit, Staaten zu kritisieren, in denen etwa Wahlen nicht nach westlichem Standard abgelaufen sind oder in denen nicht alle Menschenrechte voll verwirklicht sind (wie etwa Deutschland im Fall der Schulpflicht). Niemals würde die UNO eine Konferenz ins Leben rufen, die etwa islamischen Staaten, in denen Kopftuchpflicht besteht, helfen soll, dieses Recht durchzusetzen. Aber sie sieht es als ihre Aufgabe an, noch dem letzten despotischen Staat dabei zu helfen, eine Bewaffnung der Zivilbevölkerung zu verhindern! Sie will den Herren der Welt dabei helfen, ihre Bevölkerung zu entwaffnen!  Und so, in einer Abwandlung der oben genannten Präambel zu den Menschenrechten, sicherstellen, dass 

der Mensch nicht gezwungen wird  fähig ist, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen.

So bestätigt also die UNO selbst unfreiwillig sogar noch meine Behauptung, dass hinter der Menschenrechtsideologie in Wahrheit so etwas wie ein Regelwerk für die globale artgerechte Haltung von Menschen steckt, bzw. um noch mal die feinere Ausdrucksweise von Agamben, der hier von einer „gewissen Animalisierung” spricht, etwas krasser zu auf den Punkt zu bringen: Der Plan der UN-Menschenrechtsideologie ist: Affen schaffen, ohne Waffen!

 

Im dritten Teil beschäftige ich mich mit meinen praktischen Konsequenzen aus dem bisher gesagten:

Nicht nur mit einem Lächeln bewaffnet

Notizen zum Text (von mir und Gästen)