Ein paar Gedanken zur guten Bewaffnung, Teil I

Trotz alledem – Deutsche Ohne Pulver und Blei

Trotz alledem sonst: während in Amerika das Recht, eine Waffe tragen zu dürfen und die Stellung zu diesem Recht, durchaus, wenn auch vielleicht eher marginales Wahlkampfthema ist, interessiert es in Deutschland anscheinend wenig, dass seit der neuesten Verschärfung sogar Spielzeugpistolen unter Strafe stehen. Wie die deutsche Volksentwaffnung bereits im dritten Reich ihre Tradition hat, beleuchtet schön ein Artikel der Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift[1]. Dabei ist erwähnenswert, dass  im NS-Staat offensichtlich parallel eine Enttwaffnung der Juden mit einer Bewaffnung von NS-Anhängern einherging[2]. Eine Parallele findet sich am ehesten in dem (historischen)  Waffenverbot für Schwarze in den US-Südstaaten. Nebenbei interessant ist, dass sich hier mit einem der international strengsten Waffengesetze  neben dem Schulpflichtthema (das ich in nächster Zeit ansprechen werde) ein weiterer deutscher Sonderweg ergibt, dessen Anfänge in der NS-Zeit nicht nur fortgesetzt werden, sondern, wie ich gleich aufzeige, auch von großen Teilen der Linken mitgetragen werden.

Die Position der großen Koalition und der Grünen zu dieser Frage war mir bekannt, aber ich wollte mal wissen, was FDP, Linke und NPD eigentlich zum Waffenrecht meinen und sendete gerade eine Mail an die Parteien ab, als ich einen Telepolisartikel von Peter Mühlbauer fand, der – bis auf die Haltung der NPD – diese Frage beantwortet.

Hartfrid Wolf von der FDP klärt dort nämlich im Interview schon darüber auf, dass Grüne und Linke auf den Gesetzes-Vorschlag von CDU/SPD (und mit deren Zustimmung) zum Verbot von „Anscheinwaffen” noch das Verbot des Mitführens von Messern mit einer Klinge von 12 cm Länge oben drauf gesattelt haben und meint

diese große, deutlich zu große Koalition hat dazu geführt, dass jetzt noch einige Sachen dazugekommen sind.

Und die FDP? Sie hat zwar als einzige Partei gegen das Gesetz gestimmt, aber nur aus dem einen Grund, dass sie es für zu bürokratisch hält. So müsse etwa der Polizist jetzt entscheiden, ob ich, wenn ich mir im Geschäft etwa ein Kochmesser kaufe und es mit nach Hause nehme, damit gegen das Waffenrecht verstoßen habe. Jedenfalls wäre allein dies ein Anlass für eine körperliche Durchsuchung. 

Mein schon an dieser Stelle sarkastischer Vorschlag wäre ja:

Gleich alles verbieten, wozu man überhaupt ein Messer benötigt; was da alles passieren kann, nur geprüfte Köche und andere Fachleute dürften überhaupt Messer besitzen. Der Rest soll gefälligst IGLO-Schrott und andere Fertiggerichte fressen. Naja. So ganz abwägig ist diese Idee nicht einmal, jedenfalls nicht für jmd. der den Prozess der Zivilisation von Norbert Elias gelesen hat, der dort zeigt, dass mit fortschreitender Zivilisation das Messer bei Tisch nicht nur immer stumpfer und kleiner wurde, sondern in Japan z.B. längst ganz verschwunden ist und dort tatsächlich nur noch in der Küche anzutreffen ist.

Aber bevor ich ganz abschweife, erst mal der Blick nach Amerika und als Beispiel die Haltung von Obama und wie diese in amerikanischen Medien bewertet wird.

Jeder weiß ja, dass im Amiland irgendwie das Tragen von Waffen erlaubt ist und seit ich in letzter Zeit, um mein Englisch zu verbessern, häufiger z.B. CNN schaue oder amerikanische Zeitungen online lese, ist mir aufgefallen, dass im Zusammenhang mit dem aktuellen Wahlkampf häufiger vom Second Amendment im Zusammenhang mit dem Waffenrecht die Rede ist, auf Deutsch, dem zweiten Zusatz zur Verfassung.

Da ich mich mit der amerikanischen Verfassung nie besonders befasst hatte, habe ich dann gedacht, das sei also irgend so ein Zusatz, den irgendeine Regierung mal den Bill of Rights hinzugefügt hätte.  So ein Quatsch, Klaus! Denn tatsächlich ist, wenn von irgendwelchen Zusätzen zur Vefassung die Rede ist, immer die Bill of Rights selbst gemeint. Mit anderen Worten heißt das übertragen auf unser Recht, wäre der zweite Zusatz zur Verfassung so viel wie bei uns Artikel 2 des Grundgesetzes, nein, genauer: der Grundrechte, die nach Auffassung der Amerikaner den Einwohnern einer jeden freien und demokratischen Gesellschaft unveräußerlich und unabänderlich zustehen. So ist ja die Bill of Rights eine der wesentlichen Grundlagen der UNO-Menschenrechtskonvention, in die allerdings das Recht zur Bewaffnung nicht eingeflossen ist. Daraus ließe sich schon mal vorsichtig schließen, dass offensichtlich das Recht zur eigenen Bewaffnung innerhalb der Menschenrechtsideologie keinen Platz findet. 

Was steht nun in diesem zweiten Zusatz zur Verfassung?

A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.[3] .

Ins Deutsche übersetzt: 

Da eine wohlgeordnete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, soll das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht eingeschränkt werden.[4]

Barack Obama gilt, wie die meisten Demokraten, als Kritiker liberaler Waffengesetze und wurde deshalb während des Wahlkampfes dafür sogar von Hillary Clinton als elitär angegriffen, als er in einem Nebensatz meinte, frustrierte Arbeitslose würden gern mit Waffen spielen. Wie ist also seine Position?

Er zeigt sich also zunächst mal grundsätzlich davon überzeugt, dass es sich bei diesem Grundrecht auf Bewaffnung wirklich um ein individuelles Grundrecht handelt, das der Staat seinen Bürgern nicht verwehren darf. Er plädiert lediglich für gesetzliche Einschränkungen (etwa für Kinder und Kriminelle). Als Beispiel vergleicht er aber dieses Grundrecht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung (dass in Amerika ja ebenfalls größeres Gewicht hat) und meint, er dürfe ja z.B. nicht in dieser überfüllten Aula, in der er spricht „Feuer” brüllen und damit eine Panik auslösen. Das würde ja nicht unter freie Meinungsäußerung fallen, sondern er müsse dann mit Strafverfolgung rechnen. Allerdings wird ihm dies von der  Waffenbesitzerlobby nicht abgenommen, die zu den ältesten und (mitglieder-) stärksten Organisationen in der USA zählt. 

Interessant an dem Verfassungszusatz ist, dass das Grundrecht auf Bewaffnung im Zusammenhang mit dem Begriff Miliz aufgestellt wird. Denn hier zeigt sich ja, dass Bewaffnung der Bürger nicht nur mit der Idee der Selbstverteidigung verknüpft ist, sondern auch einen explizit  politischen Aspekt hat.

Dieser politische Zusammenhang taucht auch in einem alten deutschen Revolutionslied (eins von wenigen deutschen Revolutionsliedern, die überhaupt bekannt sind) auf.

Trotz alledem… beklagt im Originaltext u.a.:

Die Waffen, die der Sieg uns gab,
Der Sieg des Rechts trotz alledem,
Die nimmt man uns sacht wieder ab,
Samt Pulver, Blei und alledem!
Trotz alledem und alledem-
Trotz Parlament und alledem,
Wir werden unsre Büchsen los,
Soldatenwild, trotz alledem!

Hier mal zum Reihnhören:

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Das Lied haben wir in den 70ern noch in dieser Version zur Klampfe gesungen.

Biermann hat es abgeschwächt. Bei ihm geht es nicht mehr um Pulver und Blei, sondern nur noch um Kraut und Lot. Eigenartig? Der Ex-DDR-Barde meinte ja auch, nur kapitalistische Kernkraftwerke wären gefährlich und wenn erstmal der Sozialismus, der richtige diesmal, gesiegt habe, dann könne man auch wieder KKWs bauen, in volkseigenen Betrieben. Aber das ist ein anderes Thema.

Hier geht es ja um die Frage der Bewaffnung und da waren selbst wir Spontis als selbsterklärte Radikalsten der Linksradikalen in den 70ern skeptisch und unbedarft

 Hannes Wader und sogar der rechte Frank Rennicke scheinen es dann irgendwie nur noch auf die Gänsehautfraktion abzusehen:

Die Fassung von Wader suche ich gerade noch; hier schonmal Rennicke:

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Von Wader finde ich kein freies mp3, nehmen wir halt ein youtube-video:

Eines Tages also Widerstand, Herr Wader? Aber womit? Mit Waffen jedenfalls nicht, meint mindestens die ganz große Koalition von CDU, SPD, GRÜNEN, LINKEN und FDP.

Nachdem ich nun also zunächst – wenn auch nur oberflächlich – die Stellung zum Waffenrecht in der USA aufgezeigt habe, sowie die Entwicklung eines Arbeiterliedes, in dem ursprünglich wesentlich der Protest gegen die Entwaffnung des Volkes ausgedrückt wurde, während heute mindestens linke und konservative Kräfte in Deutschland die schon lächerliche Totalentwaffnung der Menschen noch weiter forttreiben – was sich dann auch in der Veränderung des Liedtextes von Trotz alledem zeigte – will ich in einem Folgeartikel näher auf die Frage eingehen, ob es zwischen der Menschenrechtsideologie und  der Entwaffnung der Bürger einen Zusammenhang gibt:

Das entwaffnende Lächeln der Menschenrechte

Fußnoten:
  1. Auf der Seite des US-Anwalt Stephen Halbrook sind noch weitere Artikel zum Waffenrecht in der NS-Zeit []
  2. hierzu auch interessant http://davekopel.com/2A/OthWr/AN-INTERNATIONAL-HUMAN-RIGHT-TO-KEEP-AND-BEAR-ARMS.htm : „The Nazis took steps to disarm the Jews to effectuate the Holocaust. The Nazis passed a “Weapons Law” that prohibited Jews from operating businesses that made guns. [261] The Nazis also passed a law that gave the government the discretion to determine who could possess guns. [262] The Nazis exempted themselves from that law-they could possess arms without a government veto. [263] The Nazis, in their occupation of Europe from 1939 to 1941, also proclaimed any person would receive the death penalty if he failed to surrender all his guns.” []
  3. vgl: Bill Of Rights []
  4. www.verfassungen.de/us/verf87.htm#z []

Notizen zum Text (von mir und Gästen)