Die Bedarfsampel ist eine Frage der Sichtweise

Oder warum man bei Rot über die Ampel gehen darf

Vor über 30 Jahren, als pubertierendes Kind, wagte ich meinen ersten Brief an den Staat, damals in Sachen Ölkrise und Einsparung von Sprit. Ich schlug vor, doch die Straßenverkehrsordnung abzuändern. Alle Ampeln sollten grundsätzlich Bedarfsampeln sein. Ich sah nicht ein, warum der gleiche Autofahrer, der etwa ein Stopschild — ohne Ampel — beachten kann, überfordert sein sollte, wenn dort zwar eine Ampel ist, diese aber “Rot” anzeigt, sich dann genau so zu verhalten, als ob dort eben ein Stopschild wäre, während “Grün” eben ein temporäres “Vorfahrt”-Schild wäre. Da ich schon damals den Deutschen keine großen Sprünge zutraute, schlug ich als mildere Änderung vor, ein zusätzliches Zeichen einzuführen, das etwa mit dem Zusatz “22.00 Uhr — bis 5.00 Uhr” anzeigen würde, dass an einer roten Ampel dort während bestimmter festgelegter ruhiger Zeiten nicht gewartet werden müsse. Natürlich erhielt ich eine arrogante dumme und alberne Antwort.

Seit dem ich nun wieder in Aachen wohne, ärgere ich mich über die Disziplin (besser eigentlich Disziplinlosigkeit, denn dumpfer Gehorsam erfordert sicher weniger “Bildung”, als ziviler Ungehorsam, als die Frechheit der Gestaltung seines Lebens mit eigenen Regeln) der Fußgänger hier, im Gegensatz zu Köln. Während dort in der Innenstadt erstmal die Radfahrer kommen, dann lange nichts, dann die Fußgänger und zuletzt die Autofahrer, ist es hier in Aachen genau umgekehrt: Wer am Gaspedal sitzt, hat die Macht. Und die Fußgänger warten doch tatsächlich häufig ganz brav an roten Ampeln, selbst wenn gar kein Auto zu sehen ist. Genau damit hat man uns Deutsche früher in Italien, in Frankreich aufgezogen und spielte damit aber auch durchaus ernst auf den vielbeschriebenen Untertanengeist der Deutschen an, also auf unsere Schuld an Hitler usw.

Nun gehe ich täglich zweimal einen Weg, genau denselben langweiligen Weg, der, wenn ich mich an die Ampeln halte, etwa eine viertel Stunde dauert, während ich ihn bei Nichtbeachtung ebensolcher in ca 5 Minuten schaffe. Und da tauchte bei mir die Frage auf, welchen Abstand ich eigentlich von solchen Ampelanlangen halten muss, um völlig legal und ohne Angst vor Knöllchen bei Rot über die Straße darf. Irgendwie hatte ich mal was von 20 Metern gehört oder waren es 50?

Die Lösung scheint einfach. In der Straßenverkehrsordnung habe ich jedenfalls nur folgenden passenden Eintrag gefunden:

§ 25 Fußgänger

(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
(4) Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (§ 43) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
(5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.
Andersrum heisst das also für mich: wenn die Verkehrslage es nicht erfordert, meide ich einfach Kreuzungen und Einmündungen. Da nicht genau geregelt ist, wann ich mich im Machtbereich einer Kreuzung oder Einmündung befinde, gehe ich notfalls (wenn es meine Eile erfordert) auch unmittelbar neben einem Überweg bei Rot über die Straße. Jetzt warte ich auf den ersten Ordnungshüter, der mich hierbei erwischt und böses (mein Geld) von mir will. Mal schauen. Wenn jemand die Rechtslage besser kennt als ich: Kommentare sind willkommen.
Interessant nebenbei fand ich an dem Paragrafen noch, dass hier offensichtlich für die StVO noch die Behinderung des Fußgängers schwerer wiegt, als die Behinderung des Autoverkehrs, soll ich doch mit einem sperrigen Gegenstand, der die anderen Fußgänger behindern würde, lieber die Straße benutzen. Liebe Aachener Autofahrer: geht vom Gas, sonst komme ich mit meiner Sackkarre auf eure Wege ;-)

Notizen zum Text (von mir und Gästen)